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Home » Lehrplan (Pflicht-/Wahlpflichtfächer) » I Das Gymnasium in Bayern

I Das Gymnasium in Bayern

Das bayerische Gymnasium baut auf einer langen und erfolgreichen Bildungstradition auf.
Es ist bis heute eine Schulart mit starkem Zuspruch, weil gymnasiale Erziehung von einem Bildungsverständnis ausgeht, das über bloße Wissensvermittlung hinausreicht und im Sinne der Persönlichkeitsbildung den ganzen Menschen im Blick hat.
Das Gymnasium ist dabei den obersten Bildungs- und Erziehungszielen verpflichtet, wie sie in der Bayerischen Verfassung Grund gelegt sind:

„Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“  (Art. 131 Abs. 1 mit 3)

Wer ein Gymnasium erfolgreich besucht, wird nicht nur gründlich auf Studium bzw. Beruf vorbereitet, sondern gewinnt auch kulturelle Identität und erfährt eine Werteerziehung, die ihn seiner selbst sicher macht und ihn zur gesicherten Urteilsbildung befähigt.
In diesem Sinn bildet das Gymnasium junge Menschen zu Persönlichkeiten heran, die über eine breite Wissensbasis sowie die Fähigkeit zum Transfer verfügen, die Sozialkompetenz und Urteilssicherheit erworben haben, die den Anforderungen des Studiums ebenso gewachsen sind wie dem sich ständig wandelnden Profil herausgehobener beruflicher Tätigkeiten und die nicht zuletzt das kulturelle und ethische Fundament besitzen, das wesentlich zu einem erfüllten Leben beitragen kann.
Das Gymnasium ist nach wie vor der Maxime Wilhelm von Humboldts verpflichtet: Der Mensch sucht „soviel Welt als möglich zu ergreifen und so eng, als er nur kann, mit sich zu verbinden.“ Gerade deshalb ist es auch in fachlicher wie in methodischer Hinsicht neuen Anforderungen gegenüber aufgeschlossen. Denn das war immer die Stärke des Gymnasiums, Tradition und Fortschritt zu verbinden.

1.1 Profil und Anspruch des bayerischen Gymnasiums

 

(1) Das bayerische Gymnasium umfasst Allgemeine Hochschulreifein der Regel die Jahrgangsstufen 5 – 12. Es baut auf der  Grundschule auf, schließt mit der Abiturprüfung ab und verleiht die allgemeine Hochschulreife.
Neben einer umfassenden Allgemeinbildung vermittelt das Gymnasium Bildungsinhalte und Kompetenzen, die zu einem Hochschulstudium befähigen, aber auch die Voraussetzungen für eine anspruchsvolle Berufsausbildung außerhalb der Hochschule. Angeboten werden vier AusbildungsrichtungenAusbildungsrichtungen (sprachlich, naturwissenschaftlich-technologisch, wirtschafts- und sozialwissenschaftlich, musisch) sowie eine Vielzahl von Wahlfächern und Arbeitsgemeinschaften. Dadurch haben die Schüler die Möglichkeit, nach ihrer Neigung und Begabung Schwerpunkte zu setzen, ohne dass die damit verbundene Spezialisierung zu Lasten einer soliden Allgemeinbildung ginge.

Insbesondere in den Intensivierungsstunden kann den individuellen Lernbedürfnissen der Schüler eine breite Palette attraktiver Angebote gemacht werden, die zur übergreifenden Persönlichkeitsentwicklung ebenso genutzt werden kann wie zur fachspezifischen Förderung.

 

(2) Das Gymnasium sieht seine Aufgabe darin, alle Schüler Schülerpotentialgezielt zu fördern, die sich aufgrund ihrer Begabung, ihrer Einsatzfreude, ihres Leistungsvermögens und ihrer Leistungsbereitschaft für ein Studium und für herausgehobene berufliche Aufgaben eignen.
Schüler des Gymnasiums sollen geistig besonders beweglich und phantasievoll sein, gern und schnell, zielstrebig und differenziert lernen sowie über ein gutes Gedächtnis verfügen. Sie müssen die Bereitschaft mitbringen, sich ausdauernd und unter verschiedenen Blickwinkeln mit Denk- und Gestaltungsaufgaben auseinanderzusetzen und dabei zunehmend die Fähigkeit zu Abstraktion und flexiblem Denken, zu eigenständiger Problemlösung und zur zielgerichteten Zusammenarbeit in der Gruppe entwickeln.

 

(3) Gymnasialbildung schult die Vertieftes GrundlagenwissenFähigkeit zur Abstraktion und Theoriebildung in besonderem Maß. Analyse und Reflexion sind unerlässlich für die eigene Orientierung und für die Fähigkeit, Gelerntes in neue Zusammenhänge zu übertragen. Sie fördern überdies die Neugier auf Unbekanntes und die Einsicht in die Notwendigkeit lebenslangen Lernens.

 

(4) Der gymnasiale Unterricht vermittelt nicht nur Kenntnisse und Fertigkeiten,Wertorientierung sondern begleitet die Schüler auch bei ihrer Suche nach Sinn und Orientierung; dazu gehört auch die Wahrnehmung der religiösen Dimension des menschlichen Lebens. Durch die Begegnung mit der europäischen Kultur, die in der griechisch-römischen Antike und in der jüdisch-christlichen Tradition ihre Wurzeln hat, aber auch durch Kontakte mit dem arabischen Kulturraum befruchtet wurde, entwickeln die Schüler ebenso wie durch die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen Maßstäbe, mit deren Hilfe sie ihr Leben selbstbewusst und urteilssicher meistern können. Ästhetische Bildung Die ästhetische Bildung, die das Gymnasium vermittelt, ermöglicht es den Heranwachsenden, durch differenziertes Wahrnehmen, Erleben und Gestalten Zugänge zu künstlerischen Leistungen zu entwickeln, die das Leben und die eigene Persönlichkeit bereichern. Sie hilft den jungen Menschen auch, sich der Bedeutung von Stil und Form für die persönliche Lebensgestaltung bewusstzuwerden.

 

(5) Ein wichtiger Bestandteil gymnasialer Bildung ist das Anliegen, den KindernVerantwortung  und Jugendlichen ihre Verantwortung für sich selbst und für andere bewusstzumachen. Die Schüler sollen die Bedeutung angemessener Verhaltensweisen gegenüber ihren Mitmenschen erfahren und dabei auch die Achtung, den Respekt und die Rücksichtnahme lernen, die im Zusammenleben von Menschen erforderlich sind. Sie werden damit auf ihre spätere Rolle als verantwortungsbewusste Bürger in einer von Individualisierung und Wettbewerb bestimmten Gesellschaft vorbereitet.

 

(6) Der Schüler, der ein Gymnasium besucht, erfährt somit eine Persönlichkeitsentwicklung ganzheitliche Bildung. Das Gymnasium vermittelt ihm ein breites kulturelles, ethisch-religiöses und ökonomisches Wissens- und Wertefundament und macht ihm ästhetische Maßstäbe bewusst. Gleichzeitig bleibt die Förderung personaler Kompetenzen wesentlicher Auftrag gymnasialer Bildung. Als lebensbejahende und weltoffene Persönlichkeiten sollen Schüler, die ein Gymnasium besuchen, dazu befähigt werden, später den Beitrag zu leisten, den Staat und Gesellschaft von ihnen erwarten dürfen.

1.2 Unterricht und Lebensbezug

 

(1) Im Gymnasium wird den Schülern Fächerkanon die Welt inhaltlich wie methodisch aus der Perspektive unterschiedlicher Fächer erschlossen. Gleichzeitig aber verfolgen fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben einen ganzheitlichen Ansatz: Im Unterricht und in außerunterrichtlichen Veranstaltungen lernen und arbeiten die Schüler immer wieder auch interdisziplinär.

 

(2) Im Unterrichtsqualität Unterricht werden die Kernbereiche der jeweiligen Fächer mit ihren unterschiedlichen Erkenntnisansätzen anschaulich und fundiert vermittelt. Die Lehrkräfte gestalten, auch im Hinblick auf den Anwendungsbezug, die Lernsituationen methodisch vielfältig und der Komplexität der Lerngegenstände angemessen. Dabei behalten die Lehrkräfte stets den Bezug zur Lebenswirklichkeit der Schüler im Auge, um Gelerntes auch erfahrbar zu machen. Sie fördern damit die Lernmotivation der Schüler und helfen ihnen, sich Wissen zunehmend eigenständig zu erschließen und damit verbundene Fertigkeiten nachhaltig anzueignen. Die Schüler erhalten im Unterricht immer wieder die Möglichkeit, die Effizienz ihres individuellen und gruppenorientierten Lernverhaltens zu erfahren sowie kritisch zu überprüfen. Bei der Aneignung erfolgreicher Lernstrategien werden sie von den Lehrkräften beraten und unterstützt.

 

(3) Schüler des Gymnasiums sollen über ein nachhaltiges Grundwissen Grundwissen verfügen sowie Methoden und Strategien des eigenständigen Wissenserwerbs anwenden können. Darüber hinaus sollen sie üben, ihr Gedächtnis auszubilden, da die Bewältigung neuartiger Aufgabenstellungen ohne den schnellen und präzisen Zugriff auf ein möglichst großes Feld spezifischer Kenntnisse und modellhafter Vorstellungen nicht denkbar ist.
Die Bedeutung des Grundwissens für ein erfolgreiches Arbeiten erschließt sich den Schülern am besten durch seine Anwendung in immer neuen Zusammenhängen. Der Anwendungsbezug gymnasialer Lerninhalte ist Kern und Voraussetzung für nachhaltiges Lernen. Zur Festigung des Gelernten sind zudem permanentes, variantenreiches Üben und Wiederholen unerlässlich. Leistungserhebungen sollen den nachhaltigen Erwerb des Grundwissens immer wieder einfordern.
Das Grundwissen ist in den Jahrgangsstufenlehrplänen der Unter- und Mittelstufe der Fächer farbig ausgewiesen.

 

(4) Schüler lernen erfolgreicher, wenn sie an der Gestaltung des Unterrichts mitwirken

Mitgestaltung

 können und dabei erleben, dass sie als eigenständige Persönlichkeiten mit differenzierten und für die gemeinsame Arbeit wertvollen Leistungspotentialen ernst genommen werden. Diese Potentiale müssen von den Lehrenden erkannt und gezielt gefördert werden. Die Lehrpläne bieten hierzu zahlreiche Gelegenheiten. Schülerbeteiligung bewirkt nicht nur mehr Interesse am Unterricht und am Schulleben, sondern sie vermittelt auch Gemeinschaftsgeist und gegenseitige Rücksichtnahme in der Klasse.

 

(5) Durch Soziale Lernformen soziale Lernformen, z. B. die Gruppen- oder Projektarbeit, lernen die Jugendlichen die Bedingungen und Vorzüge von Teamarbeit kennen; die Fähigkeit dazu ist heute in Studium und Beruf unerlässlich. Die Schüler erkennen, dass die zielgerichtete Zusammenarbeit in der Gruppe Selbständigkeit, Eigeninitiative und die Fähigkeit voraussetzt, sich mit den Vorstellungen anderer auseinanderzusetzen und abzustimmen.

1.3 Fächerübergreifendes Lernen und überfachliche Kompetenzen

 

(1) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Gymnasiums fordert, dass Komplexe Sachverhaltedie jungen Menschen lernen, auch  komplexere Sachverhalte zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Dies gilt ebenso für Problemstellungen, die nicht allein im Rahmen eines einzelnen Faches erschlossen werden können.

 

(2) Die Schüler sollen sich daher während ihrer gymnasialen Laufbahn mit Fächerübergreifende Themen fächerübergreifenden Themen auseinandersetzen, innerhalb der Klasse oder Jahrgangsstufe (z. B. bei einem Studientag) oder auch bei Veranstaltungen der ganzen Schule (z. B. bei einem Projekttag). Vorschläge zur unterrichtlichen Behandlung fächerübergreifender Themen im Unterricht finden sich in den Lehrplänen der einzelnen Jahrgangsstufen. Deren Umsetzung erfordert Kooperationsbereitschaft und organisierte Zusammenarbeit der Lehrkräfte sowie präzise Absprachen innerhalb der Schulen.

 

(3) Die Themenvorschläge in den Jahrgangsstufenlehrplänen lassen sich folgenden Bereichen zuordnen:
Ästhetik, Bayern/Deutschland, Beruf, Deutsche Sprache, Eine Welt, Europa, Familie, Freizeit, Frieden, Gemeinschaft, Gesundheit, Interkulturelles Verstehen und Handeln, Lebensentwurf, Medien, Menschenwürde/-rechte, Ökonomie, Politik, Sexualität, Technik, Umwelt, Verkehr, Werte – Weltanschauung – Religion.

 

(4) Von großer Bedeutung ist, dass die Schulen im Hinblick auf methodischeKooperative Arbeitsfelder Fertigkeiten, die in verschiedenen Fächern zum Einsatz kommen, Konzepte für den Erwerb und die arbeitsteilige Vertiefung dieser Fertigkeiten entwerfen und umsetzen. Zu nennen sind insbesondere die Arbeitsfelder  „Recherche, Analyse und Aufbereitung von Informationen", „Einsatz moderner Medien und Informationstechnologien" sowie „Präsentation und Dokumentation". Festzulegen ist, welche Aufgaben das jeweilige Leitfach und die zugeordneten Fächer übernehmen und in welchen Jahrgangsstufen welche Inhalte vermittelt und vertieft werden sollen. Eine systematische Zusammenarbeit der Fachschaften in diesen Bereichen bildet die Grundlage für inhaltliche Kooperationen. Gleichzeitig stärkt sie auch bei den Schülern das Bewusstsein, dass es im Gymnasium nicht um die Vermittlung jeweils isolierten Fachwissens geht, sondern um ganzheitliche, von den verschiedenen Fächern unter gleichen Zielen getragene ganzheitliche Bildungsarbeit.

 

(5) Unerlässlich für die Schüler des Gymnasiums ist der ErwerbÜberfachliche Kompetenzen überfachlicher Kompetenzen. Zu diesen zählen vor allem Selbstkompetenz (z. B. Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Zeiteinteilung, Selbstvertrauen), Sozialkompetenz (z. B. Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Toleranzbereitschaft, Gemeinschaftssinn, Hilfsbereitschaft), Sachkompetenz (z. B. Wissen, Urteilsfähigkeit) und Methodenkompetenz (z. B. Informationsbeschaffung, Präsentationstechniken, fachspezifische Arbeitsmethoden). Die Einübung und langfristige Aneignung dieser Kompetenzen tragen sowohl zur Verbesserung der Arbeitsqualität als auch wesentlich zur Formung einer gefestigten Persönlichkeit bei.

1.4 Aufgaben und Möglichkeiten der Mitglieder der Schulgemeinschaft

 

(1) Die Schulleitung Schulleitung und schulische Gremien prägt in entscheidendem Maß den Charakter, das soziale Klima und die Leistungsmaßstäbe der Schule. Sie ist für die ständige und umfassende Qualitätsentwicklung am Gymnasium verantwortlich. Dabei stehen ihr alle Lehrkräfte, aber auch Gremien wie Personalrat, Elternbeirat und Schülermitverantwortung zur Seite. Das Schulforum trägt dabei zum Konsens über erforderliche Maßnahmen zur Schaffung einer stabilen Lernumgebung und zur Weiterentwicklung der Schule bei. Aufgabe der Schulleitung ist es außerdem, Kontakte des Gymnasiums mit außerschulischen Partnern wie Kommune, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Hochschule und Wirtschaft sowie freien Verbänden und sozialen Gruppen zu initiieren und zu pflegen.

 

(2) Die Erziehungsberechtigte Erziehungsberechtigten bilden zusammen mit den Lehrern und Schülern eine Erziehungs- und Leistungsgemeinschaft zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Aus ihrem verfassungsmäßigen Recht auf Erziehung ihrer Kinder leitet sich die Verpflichtung ab, die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags zu unterstützen und mit den Lehrkräften vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Die Eltern sind dazu aufgerufen, durch ihre Mitarbeit in der Schulgemeinschaft auch Verantwortung für die Arbeit der Schule als Ganzes zu übernehmen. Die Schule bietet dazu in vielen Gremien eine Fülle von Möglichkeiten.

 

(3) Aufgabe der LehrkräfteLehrkräfte ist es, wissenschaftlich fundierten, methodisch durchdachten und weitgehend an der Lebenswirklichkeit der Schüler orientierten Unterricht zu erteilen. Ihre Vorbildfunktion ist für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung. Die Lehrkräfte stimmen ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit aufeinander ab und richten sie stets am Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus. Sie haben die Aufgabe, die Begabungspotentiale ihrer Schüler zu erkennen und gezielt zu fördern. Begabungsunterschiede sind zu akzeptieren und angemessen zu berücksichtigen. Intensivierungsstunden eigenen sich in besonderem Maße dazu.  Lehrkräfte bemühen sich deshalb, ihre Schüler zu einer realistischen Einschätzung ihrer Stärken und Schwächen zu führen. Sie helfen ihnen, Fehler zu erkennen und Schwächen nach Möglichkeit auszugleichen. Wesentliche Aufgabe der Lehrkräfte muss es dabei sein, den Schülern auch Orientierung zu geben im Hinblick auf Studium und Beruf. Unterrichten und Erziehen umfassen somit neben der Vermittlung von Wissen und Können und der individuellen Förderung der Persönlichkeit auch Orientierungshilfen für die spätere berufliche Weiterbildung.
Wichtige Erziehungsfragen und pädagogisch schwierige Situationen, wie sie bei einzelnen Schülern und in ganzen Klassen auftreten können, erfordern die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Auf die Integration behinderter Schüler ist dabei besonderes Augenmerk zu legen. Die Fachschaften sorgen unter der Leitung der Fachbetreuer dafür, dass der nachhaltige Erwerb, die kontinuierliche Wiederholung, Anwendung und Vertiefung des Grundwissens – auch bei den Leistungserhebungen – über die Jahre hinweg gewährleistet bleiben.

 

(4) Alle Schüler Schüler sollen motiviert werden, die vielfältigen Lernangebote des Gymnasiums zu nutzen sowie ihren schulischen Pflichten nachzukommen. Ziel ist es, sie zu interessierten, aufgeschlossenen und leistungsbereiten jungen Menschen zu erziehen. Es gehört aber ebenso zum Erziehungsauftrag der Schule, die Schüler stets anzuhalten, die Leistungen der Lehrkräfte und ihrer Mitschüler anzuerkennen, ihre eigene Leistung kritisch zu reflektieren und zu erkennen, dass allen Rechten, die sie beanspruchen können, entsprechende Verantwortlichkeiten und Pflichten gegenüber Mitschülern, Lehrern und der Schulgemeinschaft insgesamt gegenüberstehen.
Die Schüler sollen die Mitgestaltung des Schullebens als Chance zur Bereicherung des eigenen Lebens erfahren: in Konzerten, Theateraufführungen, Schulgottesdiensten, Ausstellungen, als Tutoren oder als Mitarbeiter der Schülerzeitung, durch Übernahme von Verantwortung in begrenzten Bereichen, durch Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Wettbewerben, Veranstaltungen des Schüleraustauschs und bei Jubiläen oder sonstigen Festen des Gymnasiums. Die Schüler sollen engagiert alle Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Schulalltags wahrnehmen, die ihnen im Rahmen der Schülermitverantwortung geboten werden.
Der erfolgreiche Einsatz der Schüler im Unterricht, bei Hausaufgaben, Projekten und im Schulleben verdient Ermutigung und Honorierung – nicht nur durch Noten, sondern auch durch Preise und Anerkennungen, die von der Schulgemeinschaft festgelegt und verliehen werden.

 

(5) Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern ermöglicht es dem Außerschulische Partner Gymnasium, den Schülern weitere Lern- und Lebenserfahrungen zu eröffnen, die ihre Flexibilität und Entdeckerfreude sowie ihren Unternehmergeist entwickeln helfen: Praktika in der Wirtschaft oder in sozialen und kirchlichen Einrichtungen, Betriebserkundungen, gemeinsame Veranstaltungen mit Hochschulen oder Auslandsaufenthalte fördern in besonderer Weise den Bezug zwischen Gelerntem und der Lebenswirklichkeit.
Konkrete Einblicke ins Arbeitsleben geben den Schülern die Möglichkeit zur frühzeitigen beruflichen Orientierung. Die Erziehungsberechtigten können zur Herstellung der notwendigen Kontakte entscheidend beitragen.

Außerschulische Partner können auch durch finanzielle Unterstützung wichtiger schulischer Anliegen einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags des einzelnen Gymnasiums leisten.

1.5 Qualitätsentwicklung am Gymnasium

 

(1) Jedes Gymnasium muss sich als lernende Organisation verstehen. Überprüfbare Standards Bei der ständigen und umfassenden Qualitätsentwicklung müssen die Erwartungen aller an der Schulgemeinschaft Beteiligten (Lehrkräfte, Schüler und Eltern), aber auch außerschulischer Partner immer wieder aktiv ermittelt und berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der gymnasialen Arbeit, vor allem die Lernerfolge der Schüler sollen kontinuierlich beobachtet und mit den Erwartungen verglichen werden. Bei Bedarf werden geeignete Optimierungsmaßnahmen vereinbart und umgesetzt.

 

(2) Der Lehrplan für das bayerische Gymnasium sichert Vergleichbarkeit gleichwertige Bildungschancen im ganzen Land und soll gleichzeitig unerwünschte Hindernisse für die berufliche Mobilität der Erziehungsberechtigten vermeiden.

 

(3) In diesem Lehrplan wird bewusst auf kleinschrittigeSchulprofil Vorgaben verzichtet. Schulleitungen, Lehrerkollegien und Fachschaften erhalten dadurch die Freiheit, aber auch die Aufgabe, Schwerpunktsetzungen im Rahmen ihrer Schulprogramme vorzunehmen und damit den gymnasialen Bildungs- und Erziehungsauftrag unter Berücksichtigung der berechtigten Erwartungen und Bedürfnisse der Schüler, der Erziehungsberechtigten und anderer an erfolgreicher gymnasialer Bildungs- und Erziehungsarbeit interessierter Gruppen dem eigenen Schulprofil entsprechend umzusetzen.

 

(4) Ziel bayerischer Bildungspolitik ist es, den Schulen künftig noch mehr Gestaltungsfreiheit zu geben und ihre Eigenverantwortung zu stärken. Die Einräumung erweiterter Evaluation Entscheidungsspielräume setzt die Bereitschaft zur qualitätsorientierten Selbst- und Fremdevaluation zwingend voraus. Schulprofil, Schulprogramm und andere Vereinbarungen liefern schulinterne Richtgrößen. Zentrale Prüfungen und Tests, Erfolge bei den Begabtenprüfungen der Ministerialbeauftragten und das Abschneiden bei überregionalen Wettbewerben und die vergleichende Zusammenarbeit geben wichtige Hinweise darauf, inwieweit es einem Gymnasium gelingt, die Ziele dieses Lehrplans zu verwirklichen.

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