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Lehrplanfülle und Belastung

Die gelegentliche Klage über eine angebliche Lehrplanfülle stellt sich oft schnell als ein Missverständnis heraus: Der Lehrplan wurde falsch gelesen!

So wurde beispielsweise übersehen, dass eine Zeitangabe für den zu vermittelnden Lernstoff einen eindeutigen Hinweis auf die intendierte Genauigkeit der Darstellung gibt.

Gelegentlich wird nicht akzeptiert, dass durch die Gewohnheit lieb gewordene Lerninhalte nicht mehr vermittelt werden dürfen, da sie vom Lehrplan nicht mehr vorgeschrieben sind. Eine Überprüfung vertrauter Materialien zur Unterrichtsvorbereitung sollte deshalb, orientiert an den jeweils geltenden Vorgaben, unbedingt vorgenommen werden. Manche Lerninhalte waren früher sinnvoll, werden heute aber neueren Lerninhalten gegenüber zurückgedrängt und dürfen dann nicht mehr im Unterricht "eingeschmuggelt" werden.

 

Es bleibt der einzelnen Lehrkraft in vielen Fällen unbenommen, Vertrautes und Bewährtes anzusprechen oder zu demonstrieren, obwohl es nicht mehr im Lehrplan steht. Aber diese Lerninhalte müssen den Schülerinnen und Schüler sofort als Veranschaulichungsmaterial kenntlich gemacht werden, das in Leistungserhebungen nicht abgeprüft werden darf.

 

Belastung entsteht auch dann, wenn bei Lehrwerken, die bewusst Wahlmöglichkeiten anbieten, dies nicht erkannt oder berücksichtigt wird.

 

Ganz selten kommt es zu Klagen über ein reiches Angebot an Wissen, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht befürchten müssen, dass sie dieses in den folgenden Leistungserhebungen auch als Lernstoff in allen Einzelheiten parat haben müssen.

 

Lernen ist ein dem Menschen gegebenes natürliches Streben; Bildung entsteht nicht durch die Drohung mit Leistungserhebung. Oft bleibt gerade das am besten in Erinnerung,  was nur als Illustration, nicht als Lernstoff, im Unterricht freiwillig, aus Interesse an der Sache, angenommen wird.

 

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