Der Lehrplan ist die verbindliche Vorgabe für den Unterricht und das außerunterrichtliche pädagogische Geschehen an der Schule.
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Die Lehrbücher helfen den Lehrkräften bei der fachlichen Umsetzung der Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans. Sie sind durch das Staatsministerium genehmigt.
Sie sind jedoch keine verbindliche Vorgabe für den Unterricht. Die einzelne Lehrkraft entscheidet im Rahmen ihrer Gestaltungsverantwortung, welche Teile des Lehrwerks sie zur Erreichung der Lernziele und zur Vermittlung der Lerninhalte mit den Schülerinnen und Schülern durchnehmen will.
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Da es ein bewusstes Merkmal dieses Lehrplans ist, den Lehrkräften Gestaltungsspielräume zu lassen, haben sich viele Verlage entschlossen, in ihren Lehrwerken Material für verschiedene Wege zur Erreichung der Ziele anzubieten. Damit kann die einzelne Lehrkraft die individuelle Zusammensetzung der Klassen berücksichtigen und aus dem Lehrwerk auswählen.
Auf keinen Fall sollen bei solchen variantenreichen Lehrwerkarchitekturen alle Auswahlmöglichkeiten additiv durchgenommen werden; dies würde zu einer Überlastung der Schülerinnen und Schüler führen.
Neuere Lehrwerke kennzeichnen daher im Lehrwerk oder im Lehrerhandbuch genau, welche Teile unverzichtbare Grundwissensbereiche und Lerninhalte darstellen und welche als Alternativen angeboten werden.
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