Der Lehrplan soll dem des Fachs Wirtschaft und Recht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 des Tagesgymnasiums so weit wie möglich entsprechen.
Allerdings wird das Fach am Abendgymnasium in der 2. Jahrgangsstufe nur einstündig unterrichtet, sodass einige Bereiche nur mit verkürzter Stundenzahl durchgenommen werden können.
WR 10.2.3 Öffentliches Recht als Handlungsrahmen soll deshalb in Jahrgangsstufe 1 vorgezogen werden, ebenso ein Teil von WR 10.1.2 und 10.3., der Wirtschaftskreislauf mit den Sektoren Staat und Ausland.
In Jahrgangstufe 1 soll der Bereich WR 9.1.3 Entscheidungen im Zusammenhang mit Ausbildung und Berufswahl ganz wegfallen, da die Schüler schon im Berufsleben stehen und entsprechende Erfahrungen haben.