Der Lehrplan verbindet die herkömmliche Aufsatzerziehung mit den Erfordernissen einer prozess- und kontextorientierten Schreiberziehung, die von Grundformen des Schreibens wie Informieren, Erzählen oder Argumentieren ausgeht. Ziel ist es, die Schüler zum Gebrauch der Grundformen in unterschiedlichen Schreibzusammenhängen zu befähigen. Gegenstand der Arbeit ist also nicht in erster Linie die Einübung fester schulischer Stilmuster, die als isolierbare Aufsatzart einem bestimmten Schreibkanon folgen, wie z. B. Erlebniserzählung, Reizwortgeschichte, Bildergeschichte, Phantasieerzählung. Die Zielvorstellung des Lehrplans bezieht sich vielmehr auf die Einübung erzähltechnischer und sprachlicher Grundfertigkeiten, die in vielfältigen Formen wirkungsvoll zum Einsatz kommen können. Dem Schüler sollen damit Grundformen des Schreibens in fortschreitender Differenzierung eröffnet werden, die er dann nach den Erfordernissen des jeweiligen Schreibanlasses einsetzen und kombinieren kann (vgl. Handreichungen Schriftlicher Sprachgebrauch im Deutschunterricht am Gymnasium, Bd. I: Unter- und Mittelstufe, Donauwörth 1992, S. 11). Eine Fachschaft könnte also auch, anstatt erzählende Aufsatzarten festzulegen, die im Lehrplan vorgesehene Progression der Erzählstrategien zum Ausgangspunkt ihrer Überlegungen machen und die Stoff- und Motivwahl ganz bewusst offen lassen.