Noch stärker als das gestalterische Schreiben eröffnet das Informieren eine Möglichkeit der Schwerpunktsetzung, wenn sich der Deutschunterricht auf die im Lehrplan vorgesehenen Kompetenzen (statt auf herkömmliche Aufsatzarten) konzentriert. Die Bezeichnungen „Bericht“ und „Beschreibung“ fehlen im Lehrplan. Die übergeordnete Schreibhandlung lautet „Informieren“. Berichten und Beschreiben besitzen gemeinsame Anforderungen, die im Lehrplan verdeutlicht werden. Die Unterschiede sind nicht unwesentlich, aber eng definiert. Während der Verfasser beim Berichten ein zurückliegendes Geschehen ereignishaft rekonstruiert, vollzieht er beim Beschreiben einen immer wiederkehrenden Vorgang nach.
Im Sinne der Progression der Schreibhandlung „Informieren“ wird nun stärker als in der vorigen Jahrgangsstufe auf die Festigung des Sachstils und die übersichtliche und anschauliche Darstellung geachtet werden. Inhaltlich kann die Progression durch die Einbeziehung von Geschehnissen oder Vorgängen erreicht werden, in denen z. B. an ein oder zwei Stellen parallele Abläufe auftreten, die bei der Verschriftlichung sinnvoll geordnet und entsprechend verknüpft werden müssen. Aus dem Natur und Technik eignen sich für das Beschreiben z. B. Versuche zum Kochen, das Verkohlen und Einlegen in Salzsäure oder – etwas anspruchsvoller – der Nachweis von Lebensmittelbestandteilen in einem Nahrungsmittel.
Eine Möglichkeit der Variation in dieser Jahrgangsstufe ist das Informieren über Vorhaben, also der Bezug auf (ein denkbares) zukünftiges Geschehen. Dies kann beispielsweise in Form der Darstellung eines überschaubaren Projekts erfolgen, man denke etwa an die Erstellung eines kleinen Hefts, in dem Erzählungen der Schüler gesammelt und gebunden werden. Eine kommunikative Einbettung in einen Brief an die Eltern, die Schulleitung, den Elternbeirat etc. ist in solchen Fällen nahe liegend.
Wie in der Jahrgangsstufe 5 ist es nicht erforderlich, das Berichten oder das Beschreiben von Vorgängen in gleicher Ausführlichkeit zu behandeln; überdies besteht keine Verpflichtung, beide zum Gegenstand einer Schulaufgabe zu machen. Es ist also z. B. möglich, in Jahrgangsstufe 5 und 6 unterschiedliche Schwerpunkte im Bereich des informierenden Schreibens zu setzen. Eine entsprechende Absprache in der Fachschaft wird empfohlen.
Für die Umsetzung ist es darüber hinaus hilfreich, integrativ vorzugehen und die Verbindung mit dem mündlichen Sprechen (siehe 6.1.) zu suchen.