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Der Lehrplan sieht die Übersetzung vom Deutschen ins Lateinische nur noch für das erste Lernjahr und hier fakultativ vor, d. h. dass deutsch-lateinische Übersetzungen nicht mehr erbracht werden müssen, aber doch können.
Wenn die deutsch-lateinische Übersetzung im Unterricht verlangt wird, sollte dies auch einen entsprechenden Reflex in der schriftlichen Leistungserhebung finden. Aber auch hier sollte der Grundsatz gelten, dass die Regel und nicht die Ausnahme abgeprüft wird.
Wird die deutsch-lateinische Übersetzung nicht mehr gefordert, sollte dennoch auf Übungen zur aktiven Sprachbeherrschung, zumal im ersten Lernjahr, nicht verzichtet werden.