Noch stärker als das Erzählen eröffnet das Informieren eine Möglichkeit der Schwerpunktsetzung, wenn sich der Deutschunterricht auf die im Lehrplan vorgesehenen Kompetenzen (statt auf herkömmliche Aufsatzarten) konzentriert. Die Bezeichnungen „Bericht“ und „Beschreibung“ fehlen im Lehrplan. Die übergeordnete Schreibhandlung lautet „Informieren“. Berichten und Beschreiben besitzen gemeinsame Anforderungen, die im Lehrplan verdeutlicht werden. Die Unterschiede sind nicht unwesentlich, aber eng definiert. Während der Verfasser beim Berichten ein zurückliegendes Geschehen ereignishaft rekonstruiert, vollzieht er beim Beschreiben einen immer wiederkehrenden Vorgang nach.
Es ist nicht erforderlich, das Berichten oder das Beschreiben von Vorgängen in gleicher Ausführlichkeit zu behandeln; überdies besteht keine Verpflichtung, beide zum Gegenstand einer Schulaufgabe zu machen. Es ist also z. B. denkbar, in Jahrgangsstufe 5 und 6 unterschiedliche Schwerpunkte im Bereich des informierenden Schreibens zu setzen.
In jedem Fall empfiehlt es sich, an das informierende Schreiben der Grundschule anzuknüpfen. Dort werden Lehrplan unter dem Stichwort „Sachverhalte folgerichtig und genau darstellen“ folgende Beispiele genannt: „Beobachtungen protokollieren, dokumentieren und darüber informieren, z. B. Gefahrenstellen im Radparcours in der Verkehrswirklichkeit, […] Unterrichtsergebnisse darstellen, Sachtexte verfassen, Vorgänge beschreiben“.
Für die Umsetzung ist es darüber hinaus hilfreich, integrativ vorzugehen und die Verbindung mit dem mündlichen Sprechen (siehe 5.1.) zu suchen.
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