Bei der Wiedergabe von Inhalten ist in der Jahrgangsstufe 5 eine altersgemäße Beschränkung unerlässlich. Da das Zusammenfassen von Texten im schriftlichen Sprachgebrauch erst in der Jahrgangsstufe 7 einsetzt, gilt es hier, sich auf wenige, leicht erschließbare Informationen eines Textes oder Textausschnitts zu konzentrieren. Dies kann z. B. mit einfachen Fragen zu Personen und Inhalt geschehen oder mit Aufgabenformaten zum Leseverständnis, wie sie auch in den Jahrgangsstufentests Verwendung finden. Eine Vorbereitung dieses Vorgehens findet in der Jahrgangsstufe 4 im Rahmen des Lehrplaninhalts „Inhalte anhand von Stichpunkten wiedergeben“ statt.
Eine stetige Verknüpfung dieser Übungen mit der Lektüre von kurzen oder längeren Texten bietet sich an, um die Informationsentnahme zu schulen. Im Sinne nachhaltigen Übens ist es zweckmäßig, immer wieder kleinere Übungen dazu einzustreuen.
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