In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden im Rahmen des informierenden Schreibens die Grundlagen für das Beschreiben von Vorgängen geschaffen. In der Jahrgangsstufe 7 werden die Fähigkeiten der Schüler in diesem Bereich nun abgerundet. Anders als in früheren Lehrplänen wird das Beschreiben nur noch im mündlichen Sprachgebrauch behandelt und stellt daher keinen Schwerpunkt der Jahrgangsstufe mehr dar. Gemäß dem KMS vom 23.08.2004 Nr. VI.4 – S5402.5 – 6.87541 ist das Beschreiben in der Jahrgangsstufe 7 daher nicht mehr als Schulaufgabe zulässig.
Für das Beschreiben von Vorgängen gibt es auch in der Jahrgangsstufe 7 zahlreiche fächerübergreifende Anknüpfungspunkte. Mit der mündlichen Darstellungsweise gut verknüpfbar sind Konstruktionsbeschreibungen wie die Mittelsenkrechte oder ähnliche geometrische Verfahren, die in der Mathematik der Jahrgangsstufe 7 behandelt werden.
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