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Die mündliche Prüfung gemäß GSO § 54

Link-Ebene

Ein wesentliches, wenn nicht das zentrale Anliegen des Unterrichts in den modernen Fremdsprachen ist die gleichgewichtige Entwicklung aller kommunikativen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie interkultureller und Methodenkompetenzen: von Anfang an, beginnend mit dem ersten Lernjahr. Dies gilt nicht erst für das achtjährige Gymnasium, doch hat die Einführung des neuen Lehrplans mit seiner Orientierung am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) diese Zielsetzung deutlicher werden lassen und ihr den erforderlichen Nachdruck verliehen. Im Rahmen des Mehrsprachigkeitskonzepts und zur Vorbereitung auf ein lebenslanges Fremdsprachenlernen gewinnen Hörverstehen und Sprechfertigkeit an Bedeutung, Gesprächsstrategien und Techniken der Umschreibung werden trainiert, moderne Medien stärker noch als bisher in den Unterricht einbezogen. Kennzeichnend auch für das neue Konzept der Sprachmittlung – Dolmetschen; mündliches oder schriftliches, sinngemäßes bzw. zusammenfassendes Übertragen von Texten in die jeweils andere Sprache – ist ein ausgeprägter Anwendungsbezug.

Am Beispiel von vielfältigen und motivierenden, zugleich repräsentativen und möglichst authentischen Themen und Situationen sollen die Schüler lernen, sowohl mündlich als auch schriftlich sach- und adressatengerecht in der Fremdsprache zu kommunizieren. Und da „Sprache“ letztlich von „Sprechen“ kommt, wird insbesondere der Stellenwert der Mündlichkeit stärker akzentuiert. Dies erfordert eine neue Aufgabenkultur für den Unterricht, mit der auch veränderte Formen der Leistungserhebung und -bewertung einhergehen. Entsprechend sah GSO § 44 Abs. 2 bereits seit 2004 die Möglichkeit vor, in den modernen Fremdsprachen eine der Schulaufgaben durch eine qualifizierte mündliche fremdsprachliche Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfung zu ersetzen; seit dem Schuljahr 2007/08 ist die mündliche Prüfung als einer der Großen Leistungsnachweise verpflichtend (GSO 2006 § 54 Abs. 1).

Um sicherzustellen, dass die von der GSO geforderte Gleichwertigkeit der mündlichen Prüfung mit den schriftlichen garantiert bleibt, haben Multiplikatorenteams unter der Leitung von Staatsministerium, ALP (Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung) und Staatsinstitut die folgenden Materialien entwickelt:

A1/A1+ A2/A2+ B1/B1+ B2/B2+
Bewertungskriterien Bewertungskriterien Bewertungskriterien Bewertungskriterien
Bewertungsbogen Bewertungsbogen Bewertungsbogen Bewertungsbogen
Kompetenzbeschreibung mit Beispielen Kompetenzbeschreibung mit Beispielen Kompetenzbeschreibung mit Beispielen Kompetenzbeschreibung mit Beispielen

  • Checkliste zu Organisation und Durchführung mündlicher Prüfungen
  • Praxiserprobte Beispiele zu mündlichen Prüfungen für die einzelnen Sprachen
  • Excel-Mappen mit selbstrechnenden Bewertungstabellen in zwei Varianten:

Quellennachweise

finden sich auf den Arbeitsblättern. Das Staatsinstitut hat sich bemüht, sämtliche Abdruckrechte einzuholen.

Wo dies nicht gelungen ist, können berechtigte Ansprüche im üblichen Umfang auch nachträglich geltend gemacht werden. Gegebenenfalls werden Inhalte unverzüglich entfernt.

Für Englisch liegen derzeit folgende Praxisbeispiele vor:

Jgst. 5 zu Green Line 1 zu English G 1
Jgst. 6 zu Green Line 2 zu English G 2
Jgst. 7

zu Green Line 3

zu English G 3
Jgst. 8 zu Green Line 4 zu English G 4
Jgst. 9 zu Green Line 5 zu English G 5

Für Italienisch liegen derzeit folgende Praxisbeispiele und Materialien vor:

Einführung Esame Orale Bildbeschreibung Rollenspiel und Diskussion
Mündliche Prüfung Jgst. 8
Mündliche Prüfung Jgst. 9

 

Mündliche Prüfung Jgst. 10
Mündliche Prüfung Jgst. 11/12

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