Rechtliche Regelungen setzen den Rahmen für das wirtschaftliche Handeln des Einzelnen. Sie sind also ein Teil der Grundstruktur "Koordination".
Die im Lehrplan zum Thema „rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten“ ausgewiesenen Grundbegriffe haben für sich genommen einen recht weiten Bedeutungsumfang. Wie weit das von den Schülerinnen und Schülern zu beherrschende Wissen zu den einzelnen Grundbegriffen gehen muss, ist im Zusammenhang mit der übergeordneten Zielsetzung „Kenntnis wichtiger rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten“ zu interpretieren und wird durch diesen Bezug eingegrenzt. Die Schülerinnen und Schüler sollen mit den hier angeführten Grundbegriffen also vor allem verstehen, inwieweit diese rechtlichen Phänomene als rechtliches Gestaltungsmittel relevant sind.
Einen Vorschlag für eine Interpretation der Grundwissensbegriffe finden Sie in der Datei
Grundbegriffe_Recht.doc
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