Maßgeblich zur Gestaltung des Schulaufgabenprogramms ist nach wie vor das KMS vom 23.8.2004 Nr. VI.4 – 5 S 5402.5 – 6.87541: Die Schulaufgaben entstammen ausschließlich dem Bereich „Schreiben“ der betreffenden Jahrgangsstufe. Für die Jahrgangsstufe 9 bedeutet dies, dass die Schulaufgaben aus den Strängen „Zusammenfassen und Analysieren bzw. Erschließen von Sachtexten bzw. literarischen Texten“ und „Erörtern von Fragen und Sachverhalten aus dem weiteren Erfahrungsbereich, Gewinnen eines eigenen Standpunkts in vorgegebenen oder freieren Formen, auch im Anschluss an einen Text“ kommen. Überdies ist es in der Jahrgangsstufe 9 möglich, eine Schulaufgabe in Form des Protokolls zu schreiben. Es sollte aber im Hinblick auf die weitere Progression der Schreiberziehung sorgfältig überlegt werden, welchen Schreibaufgaben der Vorzug zu geben ist.