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Leitidee 11.2

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Leitidee: Das Lehrplankapitel befasst sich mit  Problemen, die von der Geschichtswissenschaft und in der öffentlichen Erinnerungskultur auf Grund ihrer Bedeutung für das historisch-politische Selbstverständnis der Deutschen diskutiert werden. Sie gehören überhaupt zu den zentralen Themen, auf Grund derer jene Abschnitte der jüngeren deutschen Geschichte von heute aus gesehen von besonderem Interesse sind.

 

Die vier Themen im Kapitel 11.2 behandeln das Problemfeld „Demokratie und Diktatur“ weniger aus verfassungsgeschichtlicher Perspektive, sondern befassen sich vor allem mit der Frage, wie vorherrschende „politische Mentalitäten“ das Gelingen und Scheitern politischer Ordnungen beeinflussten. Die noch vielfach anzutreffende Meinung, wonach Fehler der Weimarer Reichsverfassung den Untergang der ersten deutschen Demokratie herbeigeführt und umgekehrt das gelungene Grundgesetz den Erfolg der Bundesrepublik ermöglicht habe, wird in der Geschichtsforschung abgelehnt. Die Themenfelder sollen den Schülern vor Augen führen, dass nicht ein Verfassungstext, sondern die Zustimmung breiter Bevölkerungsschichten zu einem Ordnungsmodell dessen Erfolg ermöglicht oder dessen Misserfolg herbeiführt. Insofern leistet dieses Lehrplanthema auch einen wesentlichen Beitrag zur Werteerziehung und zur politischen Bildung.

 

Gestaltung der Überschriften: Alle Überschriften der vier Teilkapitel stellen eine (mitunter provozierende) Frage. In der unterrichtlichen Behandlung sollte insbesondere das Spektrum der Faktoren deutlich werden, das bei der Beantwortung der Frage eine Rolle spielt, und ebenso, dass die Gewichtung der Faktoren fortgesetzt unter dem Vorbehalt künftiger fachhistorischer Fragestellungen und Frage-Anlässe steht. Die offene, fragende Grundhaltung der Überschriften wird deshalb auch den Unterricht prägen: Der Lehrer bietet nicht abschließende Antworten, zeigt nicht, wie es gewesen ist, sondern bemüht sich mit den Schülern um Annäherungen. Im Verlauf einer Unterrichtseinheit zu einer solchen Frage wird man also in einem dialektischen Verfahren – vergleichbar der vielen Geschichtslehrkräften vertrauten Problemerörterung im Deutschunterricht – die Pro- und Contra-Argumente zusammenzutragen und die Schülern so in die Lage versetzen, eine differenzierte und abgewogene Haltung zu formulieren.

Diese Annäherung an Problemstellungen der Geschichtswissenschaft soll aber nicht bedeuten, dass sich der Unterricht vor allem mit historiographischen Texten befassen muss: Er wird zwar von Fragestellungen, nicht zwingend aber auch von Texten aus der Geschichtswissenschaft geprägt. In der Einheit zur Weimarer Republik haben z. B. Statistiken zu den Wahlergebnissen, Wahlplakate, oder Reichstagsreden weiterhin ihren Platz; historiographische Texte können die Arbeit mit Quellen aber selbstverständlich flankieren.

 

Beschränkung auf eine Themenauswahl: Zu beachten ist, dass das Kapitel 11.2 nicht auf eine Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert abzielt, sondern – wie es im Vorspanntext heißt – eine „Themenauswahl“ vorsieht, die sich mit Demokratie und Diktatur in diesem Zeitraum befasst. Alle Versuche, diese Auswahl in einen chronologischen Durchgang zu verwandeln und die zeitlichen und sachlichen „Lücken“ durch „Überblicksstunden“ zu schließen, könnten in der unterrichtlichen Umsetzung zu einem erheblichen Stoffdruck führen. Eine weitgehende Beschränkung auf die im Lehrplan ausgewiesenen Themen wird deshalb dringend empfohlen.

 

Verhältnis zur Sozialkunde: Das Fach Sozialkunde befasst sich zeitgleich mit dem Thema „Demokratischer Verfassungsstaat und freiheitsgefährdende politische Ordnungen“ (Sk 11.2). Besonders die „Gegenüberstellung grundlegender Prinzipien des demokratischen Verfassungsstaates und wesentlicher Merkmale von Diktaturen“ (Sk 11.2.1) kann sich als hilfreiches Parallelthema erweisen.

 

Übergreifende Fragestellungen: Das Lehrplankapitel bietet die Möglichkeit, auch übergreifende Fragestellungen zu entwickeln, z. B.:

  • Einstellung der Bevölkerung zur Demokratie (Weimar; Bundesrepublik)
  • Bedeutung wirtschaftlichen Erfolgs für die Stabilität eines Systems (Bundesrepublik; DDR)
  • Lehren aus dem Scheitern politischer Ordnungen (Weimar und NS-Regime bezüglich Bundesrepublik nach 1949; DDR bezüglich Bundesrepublik nach 1990)

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