Zur Analyse sportlicher Bewegungsabläufe
Die Bewegungsanalyse beschäftigt sich im weitesten Sinne mit der vergleichenden Betrachtung von Bewegungen bei Personen mit verschiedenen Leistungsvoraussetzungen oder Könnensstufen. Die Arbeitsforschung beschäftigt sich beispielsweise mit der Verbesserung von Arbeitsbewegungen, um Produktionsprozesse effizienter zu gestalten. Der Mediziner analysiert Bewegungsabläufe nach einer Verletzung, um Maßnahmen zur Wiedererlangung der vollen Beweglichkeit zu ergreifen. Im Sport geht es einerseits um das Erlernen von Bewegungen, die über die Alltagsmotorik hinausgehen, andererseits um die Verbesserung dieser Bewegungen bis hin zur individuellen Höchstleistung.
Die Bewegungsanalyse findet durch die Beschreibung qualitativer und quantitativer Bewegungsmerkmale statt.
Qualitative Merkmale werden im Lehrplantext genannt. Quantitative Merkmale (Strecke, Zeit, Winkel, Geschwindigkeit, Beschleunigung, Kräfte etc.) ergeben sich aus der Anwendung mechanischer Gesetze auf sportliche Bewegungen. Durch sie werden Orts- und Lageveränderungen des Körpers oder seiner Teile beschrieben. Die Angabe von exakten mechanischen Größen ist nur in Ausnahmen hilfreich. Im Rahmen, insbesondere von Abituraufgaben, genügen in der Regel vergleichende Bemerkungen wie z. B.:
- ... schneller, weiter als ...
- ... stärkere Beugestellung (kleinerer Kniegelenkswinkel) als ...
- ... mit höherem Kraftaufwand als ...
- ... erreicht dadurch eine höhere Winkelgeschwindigkeit ...
- ... in kürzerer Zeit (mit höherer Geschwindigkeit) als ...
Kybernetische Regelkreismodelle zur Analyse sportlicher Bewegungsabläufe gehören explizit nicht zum Stoff des Lehrplans im achtjährigen Gymnasium.
Die Beschreibung sensomotorischer Steuerungs- und Regelungsvorgänge ohne Verwendung des kybernetischen Modells wird aber weiterhin gefordert.
Demnach ist eine Abituraufgabenstellung zur Bewegungsanalyse wie im LK 1998 I 2b) „Stellen Sie am Beispiel des Basketball – Sprungwurfs Bewegungsmerkmale dar, die die Bewegungsqualität eines Spitzenspielers kennzeichnen!“ möglich,
nicht aber wie im LK 1999 II 2 „
Erläutern Sie die hierbei [Erreichen eines sicheren Handstands] ablaufenden Steuerungs- und Regelungsvorgänge anhand eines kybernetischen Regelkreismodells!“