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Religiöses Leben an der Schule

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1. Grundsätzliche Überlegungen

Die Religionsklasse ist nicht die Gemeinde der Getauften und Schule ist nicht Kirche, sondern eine religiös äußerst heterogen zusammengesetzte Lerngruppe an einer staatlichen Schule. Der Evangelische Religionsunterricht wird häufig auch von konfessionslosen Schülerinnen und Schülern und Angehörigen anderer Religionen besucht, und die kirchliche Bindung derer, die formal Mitglied einer Kirche sind, ist häufig eher theoretisch. Andererseits wird der oder die Unterrichtende möglicherweise als Repräsentant/in der Kirche angesehen, wobei in dem geschilderten Kontext die Lehrkraft für eine wachsende Zahl von Schülerinnen und Schüler tatsächlich der einzige Berührungspunkt mit „Kirche“ sein kann.

In diesem Spannungsfeld findet „religiöses Leben an der Schule“ statt, und dies hat weit reichende Konsequenzen:

  • Teilnahme an Gottesdiensten, Andachten, Schulgebeten usw. sollte unbedingt freiwillig sein. Ein womöglich aus schulorganisatorischen oder aufsichtsrechtlichen Gründen erzwungener Gottesdienstbesuch ist theologisch unhaltbar.
  • In ökumenischen Gottesdiensten und anderen Aktivitäten sollte das Verbindende betont, das je eigene konfessionsspezifische Profil aber nicht verschwiegen werden.
  • Ob religiöse Feiern auch multi- oder interreligiös gestaltet werden können, wird sicher von den jeweiligen theologischen Standpunkten der beteiligten Lehrkräfte und den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Gibt es zum Beispiel einen jüdischen oder islamischen Religionsunterricht an der Schule, ist wenigstens ein Ansprechpartner für derartige Aktivitäten vorhanden. Im Zusammenhang mit Ev 7.3 (Islam), Ev. 9.1 (Judentum) und vor allem Ev 10.2 (Religion und Religionen) könnte im Rahmen einer Exkursion in ein entsprechendes Gotteshaus die (freiwillige, beobachtende) Teilnahme an einem Gottesdienst erwogen werden, sofern die Gastgeber dies wünschen. Auch die gemeinsame Teilnahme an einem interreligiösen Friedensgebet außerhalb der Schule wäre denkbar.

Anregungen zum diesem Themenbereich bietet das Religionspädagogische Zentrum Heilsbronn unter www.rpz-heilsbronn.de

2. Gottesdienste und Andachten

Schulgottesdienste werden wohl in allen bayerischen Gymnasien regelmäßig gefeiert. Ob zum Schuljahresanfang und -ende oder zu den großen Kirchenjahresfesten, sie sind ein fester Bestandteil des schulischen Lebens. Umfragen ergeben, dass vor allem im urbanen Bereich für die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler diese Gottesdienste die einzigen sind, die sie – manchmal neben dem Weihnachtsgottesdienst im Familienkreis – besuchen. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorbereitung und eine professionelle und liebevolle Durchführung. Ob es dafür ein festes Team gibt oder die Arbeitsgruppe jeweils neu zusammengestellt wird - die Beteiligung von Schülerinnen und Schüler erleichtert es, dass diese Veranstaltung von der Zielgruppe als relevant erlebt wird.

Wenn der Gottesdienst in der Kirche stattfindet, hat er einen liturgischen Rahmen und ermöglicht den Kontakt zur Ortsgemeinde und zum Kirchengebäude, das den Schülerinnen und Schüler ansonsten häufig fremd ist. Allerdings kann die räumliche Entfernung zu geringeren Teilnehmerzahlen führen, und Gottesdienst wird als „separater Raum“ und damit u. U. als vom „normalen Leben“ getrennt erlebt. Findet er in der Schule (Turnhalle, Aula) statt, wird signalisiert, dass Beten und Arbeiten kein Gegensatz ist und Gottesdienst „mitten im Leben“ stattfindet. Hier ist dann aber eine sorgfältige Gestaltung des Raumes mit liturgischen Symbolen notwendig („Altar“, Kreuz, Kerzen...). Beides hat also Vor- und Nachteile.

Anregungen, Vorschläge und Materialien zur Gestaltung von Schulgottesdiensten finden sich zum Beispiel bei www.rpz-heilsbronn.de (Suchfilter: "Gottesdienst"), www.gottesdienstinstitut.org oder www.rpi-loccum.de.

3. Schulgebet

Ob ein Gebet am Anfang des Unterrichts als angemessen und sinnvoll erlebt wird, hängt sicher sehr von den persönlichen Überzeugungen des Unterrichtenden und den örtlichen Gegebenheiten ab. Aus den oben ausgeführten grundsätzlichen Überlegungen ist aber auch dabei unbedingt auf den Charakter der Freiwilligkeit zu achten. Möglicherweise ist eine Schweigeminute oder ein bedenkenswertes „Wort zum Tag“ hier die angemessenere Form, vielleicht aber auch das Singen:

4. Singen

Eine häufig vernachlässigte Form religiösen Lebens ist das gemeinsame Singen. Natürlich ist es hilfreich, wenn die Lehrkraft ein Instrument beherrscht (am ehesten Gitarre, aber auch Keyboard ist denkbar). Im Allgemeinen wird das Angebot von den Schülerinnen und Schüler – vielleicht nach einem ersten Zögern – sehr gerne angenommen und dann bis in die Oberstufe nachdrücklich gewünscht. Die Auswahl der Lieder ist sicher nicht auf das Gesangbuch beschränkt, modernes Liedgut etwa vom Kirchentag oder auch aus Taizé ist für diesen Anlass gut geeignet. Auch zeitgenössische Lieder aus dem Pop-Bereich sind denkbar. Wenn auf die Schülerfrage „Was hat denn das mit Religion zu tun?“ ein Lied etwa von den Beatles, Alanis Morissette oder Bob Marley auf seinen religiösen Inhalt hin untersucht wird, kann dies „jungen Menschen die religiöse Dimension der Wirklichkeit“ (Fachprofil Ev) erschließen helfen. Nebenbei werden so im Lauf der Jahre auch Dutzende von Liedtexten auswendig gelernt.

5. Meditative Elemente im Unterricht

Je nach Ausbildung und persönlichen Präferenzen der Lehrkraft können meditative Elemente wie Stilleübungen, Körperübungen, Schweigeminuten und Ähnliches als Stundenbeginn, zur Einführung einer Bildbetrachtung (die selber ein meditatives Element sein kann, vergleiche den Grundsatztext dazu), zur Entspannung oder „einfach so“ eingesetzt werden. In jedem Fall sollte dies nicht erst im Zusammenhang mit Ev 10.3 (Buddhismus) erfolgen, um den falschen Eindruck zu vermeiden, nur der Buddhismus habe eine meditative Tradition. Wer als Unterrichtender für die eigene Praxis Anregungen sucht, findet sie vielleicht unter www.schloss-altenburg.de.

6. Besinnungstage und andere religiöse Exkursionen

„Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben.“ (§ 37 GSO) Besinnungstage sind eine gute Gelegenheit, sich untereinander besser kennen zu lernen, den Schulalltag einmal von außen zu betrachten und sich mit wichtigen Lebensfragen, mit „Gott und der Welt“ zu beschäftigen. Wer so etwas selbst veranstalten will, findet Anregungen zum Beispiel bei www.rpz-heilsbronn.de, www.orientierungstage.de. Besinnungstage für ganze Klassen führen durch: www.spz-schlossfuerstenried.de, www.ej-muenchen.de. Auch eine gemeinsame Fahrt zum Deutschen Evangelischen Kirchentag oder zu regionalen Kirchentagen (www.kirchentag.net) bietet vielfältige Anregungen und häufig tief gehende Erfahrungen.

Schließlich kann man mit Schülerinnen und Schüler auch zum Internationalen Jugendtreffen nach Taizé (www.taize.fr/de) fahren, allerdings ist dies wegen der Dauer wohl meist nur in den Ferien möglich.

7. Seelsorge

Zum religiösen Leben an der Schule gehört grundsätzlich auch die Aufgabe der Religionslehrkraft als Seelsorger/in. Diese kann sogar institutionell verankert sein (zum Beispiel als Mitglied des Krisenteams, durch das „Offene Ohr“ oder ähnliche Projekte). Voraussetzung ist nicht zuletzt eine gelingende Beziehung zu den Schülerinnen und Schüler, niemand wird den/die Religionslehrer/in als Seelsorger/in in Anspruch nehmen, wenn die Beziehung nicht stimmt. Auf Schülerseite ist häufig mit einem Vertrauensvorschuss gegenüber den Unterrichtenden zu rechnen; nicht zufällig sind Religionslehrkräfte oft auch Verbindungs- oder Beratungslehrer/in. Ob eine Religionslehrkraft die Seelsorgerrolle annimmt oder nicht, bleibt letztlich ihr selbst überlassen. In jedem Fall ist wichtig, dabei die eigenen Grenzen anzuerkennen. Therapeutische Interventionen sollten in jedem Fall den dafür ausgebildeten Fachkräften überlassen bleiben, ein Hinweis auf diese kann dabei durchaus angebracht sein.

Seelsorge- oder Beratungsanlass kann die ganze Palette des menschlichen Lebens sein, von Liebeskummer zu Notenproblemen, alle Arten von familiären Katastrophen eingeschlossen. Auch Todesfälle in der Schulgemeinschaft können die seelsorgerliche Kompetenz der Unterrichtenden fordern. Sogar bei weltpolitischen Anlässen (11. September, Irakkrieg) kann es angezeigt sein, dass die Religionslehrkraft die Ratlosigkeit und Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler teilt und einen Raum für die Bearbeitung schafft. Anregungen und Unterstützung dafür gibt es bei: www.rpz-heilsbronn.de.

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