Bei der Berechnung des Q-Werts für den α-, β-- und β+-Zerfall sowie für ausgewählte Kernreaktionen ist weiterhin die Anlage zum KMS NR. VI/7 – S 5503 – 8/138858 vom 17.09.1997 zu beachten, in welcher die Verwendung von Atom- statt Nuklidmassen bei der Q-Wert-Berechnung geregelt wird. Der in diesem Schreiben erwähnte Elektroneneinfang muss nicht näher thematisiert werden. Die Diskussion der Rückstoßenergie des Mutterkerns als Beitrag zum Q-Wert kann als Anlass genommen werden, um mit Hilfe einer einfachen Impulsbilanz (gerader und zentraler Stoß) die Größenordnung der Rückstoßenergie abzuschätzen (Aufgabe Impulserhaltung bei Kernzerfällen). Die Behandlung von zweidimensionalen Stößen ist nicht vorgesehen.
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