Die Beschäftigung mit der Werbung war in früheren Lehrplänen ein obligatorischer Inhalt, für den die Lehrbücher in der Regel umfangreiches Material zur Verfügung stellten. Ob und in welchem Umfang die Werbung behandelt wird, steht nun im Ermessen der Lehrkraft. Das geforderte Reflektieren der Mediennutzung kann beispielsweise auch durch eine Auseinandersetzung mit dem Fernsehen und dem Internet geschehen. Wird die Werbung ausführlich behandelt, könnte dies z. B. im Rahmen des fächerübergreifenden Projektunterrichts und in Verbindung mit Formen des gestalterischen Arbeitens geschehen.
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