Der Integrationsprozess an sich, der in Jahrgangsstufe 9 und 10 aus historischer (Geschichte) und in der Jahrgangsstufe 11 aus politikwissenschaftlicher Sicht (Sozialkunde) angesprochen wird, ist nicht Gegenstand des Lehrplans. Das Lehrplankapitel strebt jedoch ein durch historische Kenntnisse fundiertes „Verständnis für die Herausforderungen des europäischen Integrationsprozesses“ an, etwa bei folgenden Themen:
- Antagonismus von Integrationsprozess und Nationalstaatsgedanke (12.1.1);
- Nationale Selbst- und Fremdbilder als Konfliktursache (12.1.1)
- Diskussion um die Einbeziehung von Staaten aus nicht-christlichen Kulturräumen in die EU, z. B. Türkei (12.1.2; 12.1.3)
- Frage nach dem Stellenwert von Rationalität und Aufklärung für das Selbstverständnis eines immer wieder von Bürgerkrieg und Genozid geprägten Europas (12.1.2)
- Problematik einer europäisch-westlichen Wertegemeinschaft in der Begegnung mit anderen Kulturräumen, z. B. islamisch geprägten Ländern (12.1.2, 12.1.3)
- Schwierigkeit der demokratischen Legitimation vieler EU-Organe (12.1.2)