Hier ist selbstverständlich keine Einführung in den Aufbau und den Inhalt des Corpus Juris des Justinian intendiert. Die Lehrplanformulierung macht vielmehr deutlich, dass eine Brücke geschlagen werden soll zwischen einerseits römischen Rechtsprinzipien und -anschauungen und andererseits Fortwirkungen, die noch heute zu fassen sind.