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Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
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Der Lehrplan spricht davon, dass die Schüler auf ein „solides […] Grundwissen“ zurückgreifen können. „Grundwissen“ ist seinem Wesen nach ein Orientierungs- und Grundlagenwissen, kein Detailwissen; das Adjektiv „solide“ meint, dass ein belastbares, eben „solides“ Wissensgerüst vorhanden ist, welches so oft wie möglich als Schlüsselwissen angewendet, ergänzt und in altersgemäßer Weise modifiziert werden muss. Auf keinen Fall darf die Bemerkung so verstanden werden, dass ein perfektes, bis in letzte Einzelheiten der einzelnen Grundwissensbegriffe reichendes Wissen eines überdurchschnittlichen, für Geschichte besonders aufgeschlossenen Schülers Voraussetzung ist, um die Lehrplaninhalte der Jahrgangsstufen 11 und 12 bearbeiten zu können.
Bei der Frage, welches Grundwissen auf der Oberstufe vorausgesetzt werden kann, orientierte sich die Lehrplankommission an folgenden Leitlinien:
- Die Schüler werden über erst kürzlich behandelte Sachverhalte (9./10. Jahrgangsstufe) gewöhnlich mehr wissen als über Themen, die vor vielen Jahren behandelt wurden. Der Lehrplan setzt deshalb zur Zeitgeschichte mehr Wissen voraus als zu Vorgängen in der Antike und im Mittelalter.
- Die Schüler haben das Grundwissen der 6. und 7. Jahrgangsstufe als Zwölf- und Dreizehnjährige, bei früherer Einschulung als Elf- und Zwölfjährige erworben. Viele Sachverhalte konnten deshalb zunächst nur auf dem Reflexionsniveau eines Kindes verarbeitet und in späteren Jahrgangsstufen nicht durchwegs in gleicher Intensität aktualisiert werden. Der Lehrplan berücksichtigt dies, indem er zu solchen Themen keinen hohen Abstraktionsgrad im Umgang mit geschichtlichem Grundwissen voraussetzt.
Eine Analyse des Gesamtlehrplans zeigt, dass das Grundwissen der Jahrgangsstufen 6 mit 10 in unterschiedlicher Weise aufgegriffen wurde:
- Es finden sich Begriffe, die kaum mehr im Horizont des Lehrplans aufscheinen (z. B. Altsteinzeit; Olympische Spiele), aber unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sind.
- Die meisten Lehrplanthemen können wesentlich besser in den historischen Gesamtzusammenhang eingeordnet werden, wenn ein solides Grundwissen zur Verfügung steht und von der Lehrkraft gezielt als Schlüsselwissen aktualisiert wird. So befasst sich der Lehrplan etwa mit der Frage, aus welchen Motiven die USA in den Ersten Weltkrieg eingriffen (12.2.2). Für das Verständnis dieses Problems ist es erforderlich, dass die Schüler noch wissen, wann der Erste Weltkrieg stattfand und welche Kriegsparteien aufeinander trafen. Einzelheiten über die Balkankrisen der Vorkriegszeit, die Julikrise, die Innenpolitik des Kaiserreichs oder die Schlacht von Verdun sind dazu aber nicht erforderlich.
- Bei einigen Lehrplanthemen schließlich wird es notwendig sein, dass die Schüler das zeitliche Umfeld bzw. die unmittelbare Vorgeschichte eines Ereignisses zumindest auf Basis eines soliden Grundwissens überblicken. Sollte dieses Vorwissen nicht mehr vorhanden sein, muss es im Interesse eines zügigen Vorgehens unter vergleichbaren Bedingungen durch die betroffenen Schüler in der häuslichen Vorbereitung selbständig wiederholt bzw. erarbeitet werden. Vorbereitende Wiederholungsstunden, in denen die Lehrkraft das Grundwissen erneut vermittelt, würden aber den vom Lehrplan zu Grunde gelegten Stundenansatz der einzelnen Unterrichtseinheiten sprengen und sollten unbedingt vermieden werden.
Abschließend sollen zum Thema „Grundwissen“ zwei deutliche Hinweise ausgesprochen werden:
- Der Lehrplan für die Jahrgangsstufen 11 und 12 löst sich, wie es im Vorspanntext heißt, „vom genetisch-chronologischen Strukturierungskonzept“ und stellt exemplarische Themen in den Mittelpunkt der unterrichtlichen Arbeit. Jeder Versuch, diese Themen in eine andere Reihenfolge zu rücken, die dabei auftretenden Lücken mit Grundwissen zu füllen und so einen „zweiten Durchgang“ zu konstruieren, muss angesichts des Stundenansatzes – 56 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 11, 42 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 12 – scheitern.
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Historiker erklären einen Sachverhalt aus seinen historischen Ursachen. Dieses Verfahren kann dazu verführen, dass man einen Sachverhalt erst dann für hinreichend erklärt hält, wenn alle seine historischen Ursachen dargelegt wurden; also (deutlich überspitzt formuliert): Wer die Weimarer Republik verstehen will, muss den Ersten Weltkrieg verstanden haben. Um diesen zu begreifen, bedarf es genauer Kenntnisse der Geschichte des Kaiserreichs, dessen schwierige Gründungsgeschichte aber nur erfassen kann, wer die auf dem Wiener Kongress geschaffene Ordnung, ihre Auswirkungen auf das Deutschland des 19. Jahrhunderts und die spätestens seit dem Krimkrieg sich herausbildenden Mächtekonstellationen überschaut. Den Wiener Kongress jedoch kann nur erklären, wer über Napoleon Bescheid weiß, dessen Herrschaft aus den Wirren der Französischen Revolution folgt, die aus dem Scheitern absolutistischer Herrschaftsmodelle resultiert, welche wiederum … – kurz: Die Weimarer Republik kann nur verstehen, wer eine Kausalkette bis zum römischen Weltreich konstruiert …
Tatsächlich ist es aber – wie jedes historische Sachbuch und jede historische Sendung bzw. Serie belegt - durchaus möglich, bei der Behandlung von Geschichte an einem markanten Einschnitt zu beginnen, ohne die Vorgeschichte(n) im Detail zu besprechen. Denn im Geschichtsunterricht wird die Lehrkraft immer wieder im Sinn eines wiederholenden Rückgriffs auf Vorangegangenes verweisen müssen – dies war auch schon im chronologisch angelegten Grundkurs so: Wer den „2+4-Vertrag“ behandelt, wird nicht mehr bei jedem Schüler voraussetzen können, dass er die Problematik der Oder-Neiße-Grenze parat hat. Um solche Wissenslücken zu schließen, sind nicht umfängliche – und selbstverständlich „dankbar“ angenommene Hinführungs- und Wiederholungsstunden notwendig, sondern zielführende oberstufengemäße Hinweise zur rechten Zeit.
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