Die knappe Formulierung zeigt an, dass nicht eine umfassende Aufarbeitung der Transformationsprozesse nach 1990 angestrebt wird. Vielmehr geht es allgemein darum, die „Problematik“ der individuellen und kollektiven Geschichtserinnerung an die DDR exemplarisch zu verdeutlichen. Ein Bezug zum ersten Abschnitt („Anspruch und Wirklichkeit“) kann, gerade bei der Behandlung von Tendenzen der „Ostalgie“, hergestellt werden.