Maßgeblich zur Gestaltung des Schulaufgabenprogramms ist nach wie vor das KMS vom 23.8.2004 Nr. VI.4 – 5 S 5402.5 – 6.87541: Die Schulaufgaben entstammen ausschließlich dem Bereich „Schreiben“ der betreffenden Jahrgangsstufe. Für die Jahrgangsstufe 8 bedeutet dies, dass die Schulaufgaben aus den Strängen „Wiedergeben des Inhalts von Sachtexten bzw. literarischen Texten“ und „Erörtern von Fragen und Sachverhalten aus dem eigenen Erfahrungsbereich, Gewinnen eines eigenen Standpunkts“ kommen. Überdies ist es in der Jahrgangsstufe 8 möglich (aber nicht vorgeschrieben), eine Schulaufgabe in Form des Protokolls zu schreiben.
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